Dr. Benjamin Twardosz

Dr. Benjamin Twardosz

PERSON

Dr.iur. Mag.rer.soc.oec. LL.M.
seit 2005 Steuerberater, seit 2009 Rechtsanwalt
Wolf Theiss Rechtsanwälte 2009-2017
CERHA HEMPEL Rechtsanwälte seit 2018

KONTAKT

benjamin.twardosz(at)cerhahempel.com
Tel. 01 514 35 571

 

1010 Wien, Parkring 2

LEISTUNGEN

Benjamin Twardosz betreut als Rechtsanwalt seit vielen Jahren Unternehmen, deren Eigentümer und Geschäftsführer in steuerlichen Fragen bei rechtlichen Vorgängen. Dazu zählen Dividendenbesteuerung, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungen, Unternehmen und Immobilien, Umgründungen, Gebühren und Verkehrsteuern, Lohnsteuer bei Beendigungszahlungen und Entsendungen, Quellensteuern und deren Entlastung, Finanzierungen, Betriebsprüfungen und Rechtsmittel. Er ist Autor eines Kommentars zum Gebührengesetz und Mitherausgeber eines Kommentars zum Finanzstrafgesetz und eines Handbuchs zur Selbstanzeige sowie Autor über 60 weiterer Publikationen und ständiger Vortragender.

Er war Jurist am Verwaltungsgerichtshof und veröffentlichte ein Handbuch zum Verfahren vor dem VwGH. Er ist besonders auf streitige Abgabenverfahren und Finanzstrafrecht spezialisiert und berät und vertritt vor Abgabenbehörden und Gerichten in Abgabensachen.

Nachstehend finden Sie einige aktuelle Beispiele von Mandaten:

REFERENZEN

  • Revision an den VwGH betreffend Vorsteuerberichtigung für eine vermiete Ferienimmobilie
  • Einholung eines Auskunftsbescheides betreffend Ansässigkeit nach dem DBA Österreich/USA
  • Vertretung eines Autozulieferbetriebes in einem Zollverfahren und Beantragung eines Vereinfachungsbescheides
  • Vertretung in Betriebsprüfung wegen Nichtanerkennung von Rechnungen von Subunternehmern
  • Beratung zur Abzugssteuer sowie Gebühren für Dienstbarkeiten von Windkraftanlagen
  • Rechtsmittel betreffend Normverbrauchsabgabe für eine Wagenflotte
  • Rechtsmittel betreffend Gebühren für Geschäftsraummiete von Hotels und Handelsunternehmen
  • Vertretung eines Geschäftsführers wegen Haftung für EUR 150.000 Kommunalsteuer
  • Selbstanzeige eines IT-Beratungsunternehmens betreffend Lohnsteuer für Arbeitnehmerentsendungen
  • Selbstanzeige eines Kfz Betriebes betreffend Lohnsteuer für Mitarbeiterrabatte
  • Vertretung eines Unternehmensberaters vor dem Spruchsenat wegen Hinterziehung von EUR 90.000
  • VwGH Revision für ein Pharmaunternehmen betreffend Nichtanerkennung von Lizenzzahlungen
  • Rechtsmittel für ein Industrieunternehmen gegen die Nichtanerkennung der Firmenwertabschreibung für den Erwerb einer Beteiligung
  • Steuerliche Strukturierung eines Investments eines Private Equity Fonds in ein österreichisches Unternehmen
  • Vertretung eines Handwerkers wegen behaupteter Scheinrechnungen in Höhe von EUR 1 Mio
  • Steuerliche Strukturierung eines österreichischen Hotelprojekts eines holländischen Immobilienfonds
  • Beratung zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich /Japan ab 1.1.2019
  • VfGH Beschwerde gegen Glücksspielabgaben
  • Selbstanzeige wegen falscher Lohnabrechnung grenzüberschreitender Personaleinsätze
  • Beratung zur Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen nach Rechtslage seit 2016